5.11.2024
Änderung Waffengesetz 2024
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Spüre das Gewicht der Waffe in deiner Hand. Kimme und Korn bilden eine Flucht mit deinem Ziel,
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29.8.2024
Waffenanträge
alle Fragen hierzu, egal ob als Erstantragssteller oder erfahrener Schütze, ob im oder über dem Grundkontingent, all dies beantworten Claudia Winkler, die hauptberuflich im Badischen Sportschützenverband u.a. die Waffenanträge bearbeitet und OSM Bruno Winkler.
Wir erklären euch, welche Unterlagen ihr benötigt und geben gerne auch persönliche Hilfestellungen zum Waffenantrag.
Zögert nicht, uns zu fragen, die Beratung ist kostenlos. Gerne gehen wir mit euch zusammen die Antragsformulare durch. Dann entstehen keine Rückfragen mehr, womit eure Anträge in kürzester Zeit bearbeitet werden können.
25.6.2024
Aufbewahrung von Schlüsseln zu Waffen- und Munitionsbehältnissen -
Schreiben an die Waffenbehörden
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 hatten wir die Waffenbehörden u.a. über das Urteil des OVG Münster vom 30. August 2023 (Az. 20 A 2384/20) informiert. In diesem
Zusammenhang haben wir den Waffenbehörden Hinweise zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln übersandt.
Nach hier vorliegenden Erkenntnissen haben die Waffenbehörden die Entscheidung des OVG Münster trotz der Hinweise in der Praxis teilweise unterschiedlich bewertet.
Wir möchten Sie vor diesem Hintergrund darüber informieren, dass wir gegenüber den Waffenbehörden in einem weiteren Schreiben vom 18. Juni 2024 nochmals folgende Punkte klargestellt haben:
• Mangels entsprechender ausdrücklicher gesetzlicher Vorgaben wird abweichend von der Entscheidung des OVG Münster bewusst
keine Aufbewahrung des Schlüssels in einem Behältnis gefordert, das selbst den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition
genügt.
• Die Waffenbehörden sollen jedoch grundsätzlich dafür sensibilisiert werden, auch die
Schlüsselaufbewahrung als Teil der Waffenaufbewahrung im Rahmen der Aufbewahrungskontrolle zu prüfen. Den Waffenbehörden kommt in diesem Zusammenhang vor allem auch eine beratende Funktion
zu.
• Solange der Waffen- und/oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel zum Waffen- bzw. Munitionsbehältnis
ausübt, ist den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufbewahrung nach den gesetzlichen Regelungen genügt, wenn er diesen gesichert aufbewahrt und durch eine solche Sicherung beispielsweise durch
Mitsichführen, Verschluss oder andere Maßnahmen der Zugriff Dritter möglichst ausgeschlossen ist. Daher ist ein Tragen des Schlüssels „am Körper“ weiterhin möglich, soweit eine jederzeitige
bewusste und unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Schlüssel gewährleistet ist. Zumindest während des Schlafes ist der Schlüssel hingegen in einem gegen die Wegnahme besonders gesicherten
Behältnis aufzubewahren. (vgl. hierzu auch VG Braunschweig, Urt. v. 23.10.2008 - 5 A 46/08). Das Sicherheitsbehältnis für den Schlüssel sollte in jedem Fall weitere Mechanismen aufweisen, die den
Zugriff auf diesen zumindest erschweren.
• In dem Schreiben vom 14. Dezember 2023 hatten wir mitgeteilt, dass der Tresor, in dem der Schlüssel aufbewahrt wird, eine
gewisse Massivität aufweisen und nicht in unmittelbarer Nähe zum dazugehörigen Waffenschrank aufbewahrt werden sollte. Dadurch sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass das Aufbewahrungsbehältnis
für den Schlüssel beispielsweise nicht direkt auf oder neben dem Waffenschrank angebracht sein sollte. Hierdurch sollte nicht die Pflicht zur Aufbewahrung des Schlüssels in einem anderen
(Wohn-)raum begründet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Wagner
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung
und Kommunen Baden-Württemberg
Abteilung 3 - Landespolizeipräsidium
Referat 35 - Recht und Grundsatz
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/231-5364
Fax: 0711/231-5000
E-Mail: Kristin.Wagner@im.bwl.de
Internet: www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de
Ein Kleiner Waffenschein beinhaltet in Deutschland die Erlaubnis, bestimmte SRS-Waffen zu führen. Jedoch sind viele Besitzer nicht darin geschult, sicher mit SRS-Waffen umzugehen. Daher haben wir uns dazu entschlossen, diesen Lehrgang mit erfahrenen Trainern anzubieten.
Bei dem Lehrgang werden KEINE Techniken zur Selbstverteidigung oder gar das gezielte Schießen vermittelt, sondern ausschließlich der sichere Umgang mit SRS-Waffen (Laden, Entladen, Sicherheit).
Weitere Informationen folgen nach Anmeldung.
Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab
Spitzenvertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern haben am Mittwoch getagt. Aktionismus und Symbolpolitik von Bundesinnenministerin Faeser wurde stark kritisiert.
(Berlin, 12. Januar 2023) Bei einem Spitzengespräch in Kassel haben Vertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern gestern einstimmig gegen Verschärfungen des Waffenrechts positioniert. Vertreten waren Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Deutscher Jagdverband (DJV) und weitere Verbände.
Nicht erst seit den Anfang der Woche veröffentlichten Meldungen in den Medien zu einem etwaigen aktuellen Referentenentwurf eines neuen Gesetzestextes sind die Verbände auf ein Waffenrechtsverschärfungs-Szenario vorbereitet und haben in den vergangenen Wochen und Monaten Gespräche untereinander und mit der Politik geführt – obwohl bis zum heutigen Tag keine offizielle Information der verantwortlichen Stellen aus Berlin vorliegt.
Die breite Allianz von Schützen, Jägern, Sammlern, Reservisten, Traditionsvereinen, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern haben sich klar dazu bekannt, dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen. Das ist allerdings bereits mit den geltenden Gesetzen möglich.
Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts nach 2020 würde legale Waffenbesitzer erneut pauschal vorverurteilen – ohne Gewinn an Sicherheit. Diesen Aktionismus und diese Symbolpolitik lehnt die Verbändeallianz deshalb entschieden ab. Die Verbände fordern die Bundesinnenministerin stattdessen auf, die Vorgaben des Koalitionsvertrages konsequent umzusetzen. Das heißt zunächst, eine Evaluation der jüngsten Waffenrechtsänderungen – die bislang wohl noch nicht einmal begonnen wurde – sowie die Entwaffnung von Terroristen und Extremisten und ein klares Bekenntnis zu legalen, rechtstreuen Waffenbesitzern.
Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „(…) bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus[gestalten].“ Stattdessen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Alleingang Forderungen öffentlich gemacht, die nicht hinnehmbar sind und keinen Mehrwert für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Die Verbändeallianz versichert, dass sie im gemeinsamen Interesse der 2,2 Millionen Mitglieder bereits aktiv an den aktuellen Entwicklungen im Bereich des Waffenrechts arbeitet. Sobald ein offizieller Gesetzesentwurf zur Kommentierung vorliegt, werden abgestimmte Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Deutscher Schützenbund (DSB)
Forum Waffenrecht (FWR)
Deutscher Jagdverband (DJV)
Bund Deutscher Sportschützen 1975 (BDS)
Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP)
Deutsche Schießsport Union (DSU)
Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und -munition (JSM)
Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB)
Fachverband für den Groß- und Außenhandel mit Jagd- und Sportwaffen
Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk
Bundesverband Schießstätten
Verband für Waffentechnik und -geschichte (VdW)
Arbeitsgemeinschaft Geschichte Live
Patronensammler-Vereinigung
Industrieverband Schneidwaren
Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen
TIRO – Verband für Jagdparcoursschießen
DEVA